Allgemeine Geschäftsbedingungen
taschner.biz GmbH
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1. Geltungsbereich
(1) Lieferungen und Leistungen der taschner.biz GmbH (nachfolgend TBIZ) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung oder Beauftragung auf diese hinweist und TBIZ diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2. Lieferungen und Leistungen
(1) Angebote von TBIZ sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung von TBIZ, spätestens mit der Annahme der Lieferung und/oder der Leistung durch den Kunden zustande.
(2) Inhalt und Umfang der von TBIZ geschuldeten Leistungen ergeben sich ohne andere schriftliche Vereinbarungen aus der Auftragsbestätigung von TBIZ.
(3) Zumutbare Teillieferungen und/oder Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) TBIZ behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden und für den Kunden zumutbar sind.
(5) Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. TBIZ kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von TBIZ verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde TBIZ erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
(6) Liefertermine verlängern sich für TBIZ angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von TBIZ nicht zu vertretenden Ereignissen, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc. TBIZ behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
(7) Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3. Prüfung und Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsprodukts geht mit der Übergabe an den Kunden oder ein Transportunternehmen auf den Kunden über.
4. Pflichten des Kunden bei Support
(1) Der Kunde hat TBIZ, soweit dies notwendig ist, alle Zugangsdaten für das zu wartende System zur Verfügung zu stellen. Diese Daten sind entsprechend der Angaben im Bestellschein oder Angebot anzugeben.
(2) Der Kunde muss vor dem Beginn von Wartungsarbeiten durch TBIZ eine Datensicherung vornehmen, da ihm bekannt ist, dass aufgrund der Wartungsarbeiten mit einem Datenverlust gerechnet werden muss. TBIZ wird selbstständig keine Datensicherung über eine Fernleitung/ das Internet vornehmen.
5. Supportanfrage
(1) Der Kunde kann aufgrund des abgeschlossenen Supportvertrags eine Anfrage an TBIZ per E-Mail an support@taschner.biz stellen. Andere Kommunikationswege sind nach diesen Bedingungen nicht vorgesehen und fallen nicht unter die Leistung eines TBIZ Supportvertrags, insbesondere die vereinbarten Reaktionszeiten, Zeitfenster oder Entgelte. Ausnahmen hiervon sind explizit im Angebot aufgeführt.
6. Leistungsumfang bei Supportverträgen
(1) Aufgrund eines Supportvertrags ist TBIZ verpflichtet, auf eine Supportanfrage des Kunden innerhalb der vertraglich vereinbarten Reaktionszeit, telefonisch oder per E-Mail zu reagieren und diese zu bearbeiten ("Leistung"). Der Umfang der von TBIZ im Einzelnen zu erbringenden Leistung ist nachfolgend abschließend geregelt.
(2) Supportanfragen sind grundsätzlich per E-Mail an support@taschner.biz zu richten. Ausnahmen davon sind explizit im Angebot aufgeführt.
(3) Nach dem Absenden einer Supportanfrage per E-Mail erhält der Kunde per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit der Ticketnummer an die in der Anfragemail angegebene Absenderadresse.
(4) Innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit wird TBIZ den Kunden unter der angegebenen E-Mailadresse kontaktieren, um die Aufnahme der Bearbeitung zu bestätigen, weitere supportrelevante Angaben einzuholen oder einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
(5) Eine Garantie oder eine Verantwortung hinsichtlich der Lösbarkeit einer Problemstellung wird nicht gegeben.
(6) Die Mitteilung einer Lösung oder die Mitteilung, dass eine Supportanfrage nicht lösbar ist, muss nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Reaktionszeit erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einhaltung einer Lösungs- oder Wiederherstellungszeit.
(7) Die Leistung von TBIZ beschränkt sich auf die Unterstützung bei konkreten Problemstellungen, welche sich bei der Erhaltung der Einsatzfähigkeit der unterstützten Software und der vom Kunden angegebenen Systeme ergeben.
(8) Die vertragsgegenständlichen Leistungen von TBIZ sind weiterhin beschränkt auf die Unterstützung bei konkreten Problemstellungen mit den Diensten, Programmen und Paketen, die sich aus der Leistungsbeschreibung des Supportvertrages ergeben.
(9) Ausgenommen von der Leistung von TBIZ sind ferner jegliche Programmierarbeiten, die über das zur Bearbeitung der Problemstellung und Systemerhaltung notwendige Maß hinausgehen, sowie die Entwicklung komplexer IT-Konzepte, Machbarkeitsstudien und Ähnlichem (Consulting). Ebenso ausgenommen ist die exklusive Entwicklung und Bereitstellung spezifischer Softwareanpassungen (Patches) für den Auftraggeber.
(10) TBIZ ist berechtigt, die Supportleistungen für den Kunden unmittelbar durch eigene Mitarbeiter oder mittelbar durch Beauftragte von TBIZ zu erbringen.
7. Supportlevel und Reaktionszeit
(1) TBIZ erbringt seine Support-Leistungen zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr deutscher Zeit, nicht an deutschlandweiten und hessischen Feiertagen.
(2) Reaktionszeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Eingang der Anfrage, unterbrochen durch Zeiten außerhalb des vereinbarten Supportlevels und der Reaktion durch TBIZ liegt.
(3) Die Reaktionszeiten werden individuell vereinbart und sind im Angebot aufgeführt. Im Standardfall ist unsere Reaktionszeit am nächsten Werktag.
(4) Wenn im Vertrag ein Supportkontingent vereinbart wurde, gelten nachfolgende Regelungen:
(a) Für die Bearbeitungen der Anfragen des Kunden ist in der Leistungsbeschreibung des Vertrages ein Kontingent für einen kalendermäßigen Zeitraum festgelegt, auf das die maximale Bearbeitungsdauer beschränkt ist.
(b) Ist das Kontingent für den aktuellen Zeitraum aufgebraucht, werden weitergehende Leistungen in diesem Zeitraum zusätzlich nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(c) Nicht aufgebrauchte Zeiteinheiten verfallen ersatzlos zum Ende des aktuellen Zeitraums und können nicht in den nächsten Zeitraum übertragen, erstattet oder verrechnet werden.
8. Leistungstermin
(1) Die Einhaltung der vereinbarten Reaktionszeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn TBIZ die Verzögerung zu vertreten hat.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie - und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen, z. B. durch Ausfall der Elektrizitätsversorgung, Störungen im Internet, Feuer, Wasser, Elektronikschäden, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Rechnern und Maschinenschäden zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
9. Vergütung
(1) TBIZ ist berechtigt, Abschlagsrechnungen für erbrachte Tätigkeiten zu legen. Sofern kein anderer Zahlungsplan vereinbart wurde, kann TBIZ nach eigenem Ermessen den Abrechnungszeitraum festlegen und den zwischenzeitlich entstandenen Zeitaufwand und sonstige erbrachte Leistungen auf Grundlage der Tätigkeitsnachweise abrechnen, ohne dass dafür ein bestimmter Leistungsstand nachgewiesen werden muss. Spesen und Fahrtkosten können zum Ultimo eines jeden Monats nach deren Entstehung abgerechnet werden. Der Kunde verzichtet auf Einwendungen hinsichtlich der abgerechneten Leistungen, sofern diese auf anerkannten Leistungsnachweisen beruhen.
(2) TBIZ ist berechtigt, die Vergütung bei Dauerschuldverhältnissen für die von ihr angebotenen Leistungen erstmalig 6 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die von TBIZ aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. TBIZ weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.
(3) Zahlungen sind 8 Tage nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug fällig. TBIZ legt die Rechnungen in digitaler Form im PDF-Format und übersendet diese dem Kunden per E-Mail an die vertraglich festgelegte Adresse. Eine zusätzliche Übersendung per Post ist ausdrücklich zu vereinbaren. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(4) Das vom Kunden zu zahlende Entgelt bei Hosting und Managed Service Verträgen ist monatlich im Voraus fällig, zahlbar ohne Abzug von Skonto, netto Kasse. Ausnahmen davon sind explizit im Angebot aufgeführt.
(5) Das vom Kunden zu zahlende Entgelt bei Schulungen und Veranstaltungen ist mit Vertragsschluss fällig, zahlbar ohne Abzug von Skonto, netto Kasse. Ausnahmen davon sind explizit im Angebot aufgeführt.
(6) Die Kosten für Leistungen, die über vereinbarte Pauschalleistungen hinaus in Anspruch genommen werden, bemessen sich nach den jeweils bei Inanspruchnahme gültigen TBIZ Preisen.
(7) TBIZ ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist TBIZ berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf Hauptleistungen anzurechnen.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
(9) Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann TBIZ jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
(10) Mit TBIZ vereinbarte Termine können spätestens 1 Woche vor dem Termin vom Kunden abgesagt werden.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, 2 Jahre. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
(2) Bei erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten einer Vertragspartei, ist die jeweils andere Vertragspartei zur sofortigen Kündigung berechtigt. Ein beidseitig zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen eine Vertragspartei eröffnet wird, dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
(3) Bei Beendigung des Vertrages werden beide Parteien alle ihr mit Vertragsunterzeichnung übergebenen Unterlagen zurückgeben bzw. nachweisen, dass diese Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet wurden. Vorhandene Datenbestände sind physikalisch zu löschen.
(4) Nach Beendigung einer sogenannten Softwarepflege können keine kostenlosen Updates für die verbundene Anwendung / Komponente mehr bezogen werden. In Verbindung mit einem der Softwarepflege vorangegangenen Lizenzkauf ist die Nutzung im Rahmen und Umfang der zum Zeitpunkt der Beendigung bestehenden Konfigurationen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, weiterhin möglich.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von TBIZ bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche zur Sicherheit an TBIZ ab. TBIZ darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von TBIZ wird der Kunde TBIZ Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von TBIZ hinweisen und TBIZ unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
(4) Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für TBIZ. In diesem Falle erwirbt TBIZ einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
(5) Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von TBIZ an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, darf TBIZ zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
(6) Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch TBIZ gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(7) Auf Verlangen des Kunden wird TBIZ Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigt.
(8) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von TBIZ. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit TBIZ über den Test und Vorführzweck hinaus benutzen. Etwaige Kosten für die Nutzung während und nach Beendigung des Testzeitraums werden gesondert im Angebot ausgewiesen.
12. Pfandrecht
(1) Hat der Kunde ein sonstiges Recht an einer Sache, die in die Räume von TBIZ eingebracht wird, insbesondere ein Anwartschaftsrecht, so tritt er dieses zur Sicherung der Forderungen von TBIZ gegenüber dem Kunden bereits jetzt an TBIZ ab.
13. Gewährleistung
(1) TBIZ gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Vertragspartner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
(2) TBIZ übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
(3) Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
(4) Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen worden ist, verjähren Sachmängelansprüche nach 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von TBIZ übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt TBIZ in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
(5) Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von TBIZ zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von TBIZ über. Ist TBIZ zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt TBIZ Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert TBIZ zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
(6) Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
(7) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von TBIZ berechnet.
(8) Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Abwicklungsrichtlinien und die jeweils aktuelle Preisliste.
14. Haftung
(1) TBIZ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TBIZ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. TBIZ haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Der Anwendungsbereich des § 44a TKG bleibt unberührt.
(2) Ist die Haftung von TBIZ ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Die Haftung für einen von TBIZ zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup).
(4) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf die Deckungssumme der von TBIZ abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. TBIZ ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.
15. Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) TBIZ darf auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Rahmen von Referenzen hinweisen und diese zu werblichen Zwecken nutzen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz des Anbieters, derzeit in Marburg/Lahn. Der Anbieter ist allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
(4) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, keine fest angestellten oder freien Mitarbeiter des anderen Vertragspartners, auch bis 2 Jahre nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, abzuwerben, anzustellen oder in eigenen Dienst- oder Werkvertragsverhältnissen zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung verpflichten sich die Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung an den anderen Vertragspartner. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn der andere Vertragspartner schriftlich einem solchen Vertragsverhältnis zustimmt.
(5) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(6) Der Kunde wird nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen firmen-, bzw. personenbezogenen Daten mit Hilfe der EDV verarbeitet werden.
(7) Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an TBIZ bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde TBIZ den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.
(8) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
(9) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
(10) TBIZ behält sich vor, diese Regelungen regelmäßig zu überprüfen und, soweit gesetzlich erforderlich, anzupassen.
Stand: 01.03.2024